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   BSG, 30.08.1973 - 9 RV 679/72   

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https://dejure.org/1973,10134
BSG, 30.08.1973 - 9 RV 679/72 (https://dejure.org/1973,10134)
BSG, Entscheidung vom 30.08.1973 - 9 RV 679/72 (https://dejure.org/1973,10134)
BSG, Entscheidung vom 30. August 1973 - 9 RV 679/72 (https://dejure.org/1973,10134)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 01.02.1968 - 10 RV 333/66

    Hinterbliebenenversorgung im Wege des Härteausgleiches - Auslegung des

    Auszug aus BSG, 30.08.1973 - 9 RV 679/72
    nicht zusteht - ausgelegt, und der BMA hat diese Grundsätze im Rundschreiben vom 21° Oktober 1968 gebilligt° Demnach muß, ungeachtet anderer, hier nicht zu prüfender Voraussetzungen (BSG 55, 291), die Braut durch das Verlöbnis und durch den Kriegstod ihres Verlobten in eine wirtschaftliche Lage geraten sein, die der einer versorgungsberechtigten Witwe nahe kommt; allein solche durch den Kriegstod verursachten Nachteile sind auszugleichcn (BSG 27, 286, 288 f; 31, 85, 84, 86; 54, 96, 97), Einen derartigen wirtschaftlichen Schaden hat die Klägerin nicht dadurch erlitten, daß ihr Verlobter nicht als Adoptivvater zum Unterhalt ihrer Tochter hat beitragen können° Zunächst ist schon fraglich, ob E, das Kind der Klägerin überhaupt hätte adoptieren können (vgl" hierzu die Voraussetzungen der Adoption nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch -BGB-; 5 1741 Satz 1, @@1744, 1745 BGBin der vor dem 1° Juli 1958 geltenden Fassung, 5 1741 Satz 1, 5 1744 Satz 5, 55 1745, 1745a, 1745 c BGB n"F")° Falls die Adoption dennoch zustande gekommen wäre, hätte keineswegs E° allein die Tochter der Klägerin zu unterhalten gehabt (@ 1766 BGB) und die Klägerin entsprechend vollkommen entlastet° Vielmehr wäre er gegenüber der Adoptierten als ehelichem 6.
  • BSG, 30.08.1973 - 8 RV 608/72

    Kriegsopferversorgung - Brautversorgung - Ermessen der Verwaltung - Ständige

    Auszug aus BSG, 30.08.1973 - 9 RV 679/72
    Der hier für Fälle der Brautversorgung vertretenen Auffassung zu 5 89 BVG steht der Beschluß des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19" Oktober 1971 (BVerwG 39; 555) nicht entgegen, wie der erkennende Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom heutigen Tage (9/8 RV 608/72) insoweit verwiesen - auf das.
  • BSG, 31.08.1972 - 9 RV 68/71
    Auszug aus BSG, 30.08.1973 - 9 RV 679/72
    wenn die Verlobte einen Beruf, den sie Hinblick auf die beabsichtigte Heirat aufgegeben hat, später nach dem Kriegstod ihres Verlobten wieder hätte aufnehmen können (SozR Nr. 6 zu S 89 BVG und Urteil vom 510 August 1972 - 9 RV 68/71-) oder wenn eine Erwerbsunfähigkeit nicht durch den Tod des Verlobten wesentlich herbeigeführt worden ist (Urteil vom lO" Oktober 1972 392/72 -)° Wie.
  • LSG Hessen, 18.12.1973 - L 4 V 942/73

    Keine Bindung an die rechtliche Beurteilung des Rechtsmittelgerichtes bei

    Bei dieser Sachlage brauchte der Senat nicht zu untersuchen, ob weitere Gesichtspunkte, die das BSG zur Frage der Brautversorgung herausgearbeitet hat, noch heranzuziehen sind, da diese jedenfalls nicht zu Gunsten der Klägerin sprechen (vgl. Urteil des BSG vom 30. August 1973 Az.: 9 RV 679/72 - Verlust eines Unterhaltsanspruches begründet keine besondere Härte - und das Urteil vom gleichen Tage Az.: 9/8 RV 608/72 - Verhinderung der Eheschließung wegen Verweigerung eines Ehetauglichkeitszeugnisses -).
  • BSG, 30.08.1973 - 9 RV 580/72
    In sachlich-rechtlicher Hinsicht hat das LSG bei einererneuten Entscheidung davon auszugehen, daß der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die rechtlichen Maßstäbe, die das Bundessozialgericht zur Auslegung des unbestimmten Begriffes "besondere Härte" in EUR 89 BVG festgelegt hat, als "Rechtsgrundsätze" für die Ermessensentscheidungen der Verwaltung anerkennt (vgl" Urteil des erkennenden Senats vom 30, August 4975 - 9 RV 679/72 -)".
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